Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sülzmeister
Sülzmeister, m.
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van der anderen sultemeistere wegen to Odeslo1437 LübUB. VII 724 Faksimile
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diese pfannen in denen benannten suͤlzhaͤusern sind von ... denen suͤlzmeistern in Luͤneburg als conductoribus zu besiden oder besieden zu lassen1665 NStaatsbMag. VIII 8 Faksimile
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[zwei kuͤmbe oder 20 tonnen salzwasser] fordert der sodmeister jaͤhrlichs von denen suͤlzmeistern zu bezahlung der unkosten wegen unterhaltung des sodes1665 NStaatsbMag. VIII 12 Faksimile
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wenn jemand eine eigene salzbesiedung anzufangen willens ist, so kann er dazu nicht eher gelangen, bis er 4 ganze pfannen ... an sich gebracht hat; ... derjenige so dessen besiedung ausuͤbet [wird] suͤlf- oder suͤlzmeister genennet1774 Bergius,PolKamMag. VIII 23 Faksimile
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daß jaͤhrl. einem rathsherrn ... der stadt Luͤneburg, der suͤlzmeister waͤre, unter dem titul eines siedemeisters die aufsicht und gerichtsbarkeit uͤber das salzwerk aufgetragen [ist]1774 Bergius,PolKamMag. VIII 24 Faksimile