Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sävitien
Sävitien, pl.
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[ein Bauer verklagt Junker B. wegen] saevitien1650 HistZ. Beih. 18 (1995) 167
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saͤvitien ... wird in denen rechten insgemein von ehemaͤnnern und herrschaften gesagt, wenn entweder jene mit ihren weibern, oder diese mit ihrem gesinde allzu harte und strenge verfahren ... [es] ist zwar einem ehemanne nicht verwehrt, seine frau haͤußlich zu zuͤchtigen, wenn es nur nicht geschieht, daß eine art der grausamkeit daraus wird1742 Zedler 33 Sp. 494
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die obrigkeit [kann sich] ... einmischen, wenn der hausvater selbst als ein liederlicher und boͤser mann bekannt ist, und derselbe offenbare grausamkeiten ausgeuͤbt hat. allein, diese so genannte saͤvitien des mannes muͤssen nicht nach den blauen flecken der frau beurtheilt werden; denn ein jeder schlag, der gefuͤhlt wird, gibt blaue flecken1781 Krünitz,Enzykl. 22 S. 417