Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Rohrbruchventil
Rohrbruchventil ( Selbstschluß -, Explosionsventil ), Vorrichtung, die durch selbsttätigen Verschluß den weitern Ausfluß eines eingeschlossenen gasförmigen oder flüssigen Körpers verhindert, sobald derselbe eine ihm zugedachte Geschwindigkeit überschreitet, wie das namentlich vorkommt beim Zerspringen eines Rohres. Da in solchem Falle, besonders in geschlossenen Räumen, meist Menschenleben gefährdet oder Schäden an der betreffenden Anlage angerichtet werden, so ist dieses Ventil in erster Linie eine Sicherheitsvorrichtung. Seine Wirkung beruht entweder darauf, daß man die mitreißende Kraft der…