Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ritterversammlung
Ritterversammlung, f.
-
dißerhalben [Hilfeersuchen] ein aigene abordnung an euch zu thun, und bey denen hergebrachten ritter-versamblungen hieruͤber weitlaͤufftiger handlung pflegen zu lassen1664 Mader,ReichsrMag. II 588 Faksimile
-
die zeitung von dessen [Kg. Ludwigs] einfall in H. kame vor den erzherzog am andern tag der ritter versamlung1668 Fugger,Ehrensp. 882 Faksimile
-
daß die ... in ihren schilden, helmen und farben bemerckte ... adeliche ahnen ... bey unsern ritter- und land-tags-versammlungen, jedesmahl ... aufgenommen worden [sind]1742 Moser,Hofr. I Beil. 325 Faksimile