Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ritterstift
Ritterstift, n. adelige, mit einer Stiftung zB. an Grundbesitz ausgestattete Körperschaft demnach auch ... das adeliche ritterstift zu St. Peter zu Wimpffen im Tal das ius episcopale et patronatus ... gehabt [hat] 1698 BadW. 172 Faksimile das adeliche ritter-stifft zu st. A. 1716 Nominationsrecht 43 D.L. herr von H. ... des hohen domstifts zu L. wie auch der beiden ritterstifter zu St.A. und B. capitularen 1718 Eranien I 100 die teutschen hohen erz-dom und ritterstifter, denen die kur- und fuͤrstenwahl zustehet, daher die stiftsmaͤßigkeit ihrer glieder zu erproben, sich gefallen lassen 1780 Ma…