Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ritterkorpus
Ritterkorpus, n. stets lat. flektiert; auch mit ital. -corpo Gesamtheit der Ritterorte oder Ritterkantone und der Ritterkreise bdv.: Reichsritterschaft solche ... spesen vermittelst einer ... billigmaͤßigen umlage ... unter dem ritter-corpore ... aufgebracht ... in die ... rittertruhen eingeschuͤttet, und davon was zu handhabung gleichmaͤßigen wesens, gerichts und rechts [nötig] ... bezahlt worden [ist] 1652 Kerner,RRittersch. II 361 Faksimile so ist unter dem adel ... herkommen, daß die particular sachen von denen rittercorporibus nach befindung nicht vertretten werden 1655 Mader,ReichsrMag. …