Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ritterkataster
Ritterkataster, m.
Steuerregister der Ritterschaft
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ein dem ritter-catastro einverleibtes ort1691 Moser,StaatsR. 31 S. 383 Faksimile
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daß alle reichs-freye ohnmittelbahre guͤther, welche der ritter-truhe und catastro vor dem dreyßigjaͤhrigen krieg wuͤrklich eingeschrieben gewesen seyn, die freyheit behalten1717 Mader,ReichsrMag. IV 393 Faksimile