Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ritterhilfe
Ritterhilfe, f. von den Ritterkreisen zu leistender finanzieller oder in Materialien und Reitern aufzubringender Beitrag im Fall militärischer Bedrohung des Reiches (II) vgl. Reichshilfe auch von uns ... niemand was standes ... der auch seye, weder jezt noch kuͤnftig ... in einigerlei weise ... durch standes-erhoͤhung ... solcher dem ritter corpori einmal afficirt gewesener guͤter, in reichs ... herrschaften, ungeachtet des erbietens, einen solchen abgang bei kuͤnftigen ritterhuͤlfen in consideration oder abzug zu nehmen, von denen ... ritteranlagen eximirt ... werden ... koͤnne 1678/1718 Kern…