Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ritterfahne
Ritterfahne, f., auch m.
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closter W. [versucht] ... nach allen kräfften sich von dem römischen adler ledig zu machen: vnd [hat] unter dem ritterfahnen mehrere stewr-freiheit gesucht1648 Gothein,Colloqu. 94
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das gantze kayserliche kriegs-heer war im liechten harnisch, derer ritter-fahnen eingewickelt, und nur alleine der reichs-adler-fahne fliegend gefuͤhret wurde1735 Fuhrmann,Öst. II 247 Faksimile
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die general-munsterung der liefflaͤndischen ritter-fahne1697 SammlLivlLR. II 1477 Faksimile