Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ringern
ringern
- ›etw. (eine physische, seelische oder moralische Bürde) mildern, leichter oder erträglicher machen‹; speziell: ›etw. (Schmerzen, Kummer u. dgl.) lindern‹; refl.: ›leichter werden, sich verringern‹
- ›jm. (finanzielle) Erleichterung verschaffen‹; meist: ›(jm.) etw. (eine durch das Recht geregelte finanzielle Auflage, z. B. Steuer, Abgabe, Geldstrafe, oder sonstige Leistungsverpflichtung) reduziere
- ›etw. verkleinern‹; ütr.: ›etw. in seinem Wert schmälern‹; auch: ›jm. etw. (das ihm zusteht) entziehen, vorenthalten‹; ›jn. / etw. herabsetzen, erniedrigen‹; speziell: ›eine Münze abwerten‹