Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Ringbahn
Ringbahn (Gürtelbahn, Verbindungsbahn) , eine Eisenbahn, die zur Verbindung mehrerer Bahnhöfe eines Ortes diesen ganz oder teilweise ringförmig umzieht. Ringbahnen dienen entweder nur dem Güterverkehr oder auch dem Personenverkehr und erhalten dann je nach Bedarf auch selbständige Stationen. Die R. um Berlin besitzt zwei Gleise für den Güterverkehr und zwei für den Personenverkehr. Auf den Personengleisen gehen regelmäßige »Nordringzüge« und »Südringzüge« von der Stadtbahn auf die beiden Hälften des Ringes über und bringen eine große Zahl von außenliegenden Stationen mit den Bahnhöfen der Stad…