Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Riementrieb
Riementrieb (Riemenräderwerk) , Verbindung von Rädern (Scheiben, Riemenscheiben) durch einen umgelegten, endlosen Riemen (Treibriemen) derart, daß eine Bewegungs- und Kraftübertragung zwischen diesen und den zugehörigen Wellen (Achsen) möglich ist. Der R. gehört zu den indirekt wirkenden Reibungsrädergetrieben. Es wird sowohl der Riemen von der treibenden Scheibe als auch die getriebene Scheibe von dem Riemen durch Reibung mitgenommen. Damit der Riemen auf dem Scheibenumfange nicht gleitet, muß der Reibungswiderstand zwischen Riemen und Scheibenumfang gleich oder größer sein als die zu übertra…