Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Riedatzung
Riedatzung, f.
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uf zinstag, den 29. tag juni ... hat ... ein gmeind zu R. begärt unser almeinden riet atzig ... zu verschriben1604 GasterLsch. 328 Faksimile
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mithin auch noch an die kilchgnoßen begehrt worden, daß sie in der riedatzung die beysäß fürderhin vor den frembden und mit billichem riedtgeldt betrachten wolten1698 UnterwaldenRQ. 147 Faksimile