Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
richtung
richtung
- ›Ausrichtung auf etw.; Vorgabe‹; ütr.: ›Orientierung an e. S.‹
- ›Gerichtsurteil, Gerichtsentscheidung‹; häufig speziell: ›Schiedsspruch‹ und daraus folgend: ›Beilegung, Schlichtung eines Streits‹ als Wiederherstellung der richtigen Ordnung; generalisierend: ›Urtei
- ›rechtliche Übereinkunft unterschiedlicher Art (z. B. Erb- und Familienverträge, finanzielle Vereinbarungen u. Ä.)‹; speziell: ›Friedensvertrag, Friedensschluss‹; als Ergebnis solcher Übereinkünfte au
- ›Entschädigung, Wiedergutmachung, Genugtuung‹ (aufgrund eines Gerichtsurteils oder Schiedsspruches); speziell: ›Entschädigungszahlung‹
- ›Entrichtung einer Abgabe; Begleichung einer Schuld‹; auch ›Lösegeldzahlung‹
- ›Hinrichtung, Exekution‹
- ›Rechtfertigung (durch Gott)‹
- ›Ebnung, Aufrichtung‹; ütr.: ›Besserung‹; anschließbar an 2