Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
richterei f.
richterei , f. das richten oder urtheilen, verächtlich gesagt: dieser vortheil ( den die recensionen in zeitschriften bieten ) soll beibehalten werden; nur die unbefugte richterei und urtheilerei soll wegfallen. Fichte werke 8, 83 .