Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Revisionswerber
Revisionswerber, m.
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nach empfangenen acten solle der revisions-werber ... in zwey monathen ... seine rechte haupt-revisions-schrifft gewißlich eingeben1655 CAustr. III 156 Faksimile
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so der revisionswerber sein revisionsschrift in dem gesetzten termin der zwei monaten eingibt, soll dieselbe alsobalden auf unsere n.-ö. regierung geschickt [werden]1669 Fellner-Kretschmayr II 507 Faksimile
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waͤre ... das regiment außer land und der revisionswerber von selben zu weit entfernt, werden ihm anstatt der 30 taͤg 6 wochen [für das Einreichen seines Revisionsgesuchs] ... verstattet1780 SteirEinl. 127 Faksimile