Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reuhandlohn
Reuhandlohn, n.
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[wegen Rücktritt vom Kaufvertrag ist] das reuhandlohn oder doppelhandlohn ... zu bezahlen1695 BambBer. 99 (1963) 469
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reuhandloͤhnere1734 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 183 Faksimile
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reu-handlohn wird entrichtet, wenn sich jemand den rite getroffenen kauff oder verkauff reuen laͤst, und solchen nicht adimpliret1750 Klingner II 825 Faksimile