Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Resolutionschrift
Resolutionschrift, f.
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die röm. kais. mt. ... hat der ... churfursten ... und stende ... rätlich bedenken und antwort auf ihrer mt. ... dritte resolutionschrift ... gnediglich angehört1551 UrkBurgundKr. II 51
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da ihr koͤnigl. maj. in bemelter resolution-schrifft fuͤrbringen lassen, als sollten jetzbemelte praͤlaten ... ew. koͤnigl. maj. ... unterthanen ... seyn1557 Moser,StaatsR. 27 S. 25 Faksimile
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ward doctori Z. von seinen collegis aufferlegt, die feder anzusetzen, vnd ein gemeine resolution-schrifft an illustrissimum principem zustellen1584 Struve,PfälzKHist. 437 Faksimile
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nach dem wir nun die sachen in fernern rath gezogen, alß haben wir nicht underlassen, uff die obige angezogene e.e.l. resolutionschrift den gesambten ständen des einen und andern puncts halben unsere meynung und bedencken so mündt- als schrifftlich zu entdeckken[!]1606 ActaBrandenb. II 47