Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Reservefonds
Reservefonds (Erneuerungsfonds, Rücklage, Abschreibung) , der bei geschäftlichen Unternehmungen, namentlich bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften, zur Deckung etwaiger Verluste, für Neuanschaffungen oder zur Ausgleichung der Abschreibungen im Inventar wegen Wertsverminderung vorbehaltene Vermögensbestand, für den ein besonderes Reservefondskonto geführt wird. Zur Herstellung des R. ist in der Regel nach den Statuten ein gewisser Prozentsatz vom jährlichen Reingewinn vorweg abzuziehen, bis dieser Fonds eine gewisse Höhe erreicht hat. Der R. der deutschen Reichsbank soll 60 Mill. Mk. bet…