Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reprotestation
Reprotestation, f. die Reaktion auf eine Protestation (I), sogenannte Gegeneinrede (I) nach eingeantwortetenn ... landtagsschlus haben die beeden stände ... uf der stäte hiebevorn uebergebenn protestation der absendung halben in Polen eine reprotestationschrift ... ablesen lassen und hinder sich verlassen, von welcher reprotestation die von stäten zu ihrer verantwortung abschrifften gebeten 1606 ActaBrandenb. II 54 kanzelley-aufsaͤtze koͤnnen im allgemeinen in solche, welche die briefgestalt haben, und in solche, welche sie nicht haben, eingetheilet werden ... welche ... [sie] nicht haben: pro…