Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Repetition
Repetition, f.
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eynicher unfleyß, unordnung oder ... uberflüssige disputationes, undienstliche allegationes und repetitiones, dardurch die sachen aufgehalten [werden]1555 RKGO.(Laufs) I 10 § 1 Textarchiv: RKGO.(Laufs) I 10
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daselbst hin werden ir may. per status, wie zuvor zur proposition, vergleitet, und thun ir key. maj. ... eine kleine repetition, welcher massen uff beschehene proposition die puncten beratschlaget und in ein abschied bracht1577 RTTraktat(Rauch) 94 Faksimile
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wie nämlich die prozeß an unserm kaiserl. ... reichs kammergericht abzukürzen sein möchten, sich befunden, wieviel zeit ... in puncto libellorum, ... als auch ... durch allerhand ... unnötige repetitiones ... vergeblich zugebracht, die sachen damit ... viel jahr lang aufgezogen ... und die prozeß ... gleichsam unsterblich gemacht werden1654 JRA.(Laufs) § 34 Textarchiv: JRA.(Laufs) § 34
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damit ... der partheyen einreichende bericht kuͤrtzlich extrahirt, die unnothwendige sachen, phrases, und repetitiones vorbey gegangen, jedoch aber von denen substantialibus nichts ausgelassen [wird]1656 CAustr. I 203 Faksimile