Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Rentenbanken
Rentenbanken werden teils solche Anstalten (Rentenanstalten) genannt, bei denen man gegen eine vorauszuzahlende Summe für sich oder für Dritte die Berechtigung auf den Bezug einer Rente erwerben kann (vgl. Rentenversicherung), teils solche, welche die Tilgung von Schulden durch Annahme und Ansammlung von Teilbeträgen in Rentenform erleichtern oder ermöglichen. Zu letztern gehören insbes. die Landeskultur-Rentenbanken (s. d.), die Kapitalien für Bodenverbesserungen verleihen, dann die unter verschiedenen Bezeichnungen vorkommenden, meist Grund - oder Bodenrentenbanken genannten und gewöhnlich v…