Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Remotion
Remotion, f. Amtsenthebung vgl. Absetzung (II) remotion ... wird vornehmlich gesaget, wenn ein geistlicher, oder anderer bedienter, eines groben lasters wegen, vom consistorio, oder anderen oberen, von seinem amte gesetztet wird; wird sonst auch deposition oder die absetzung geheissen 1742 Zedler 31 Sp. 564 Faksimile kann ein solcher richter, der zu gegruͤndeten beschwerden veranlassungen gegeben ... nach der verschiedenheit der gerichtsbarkeit, entweder mit dem gaͤnzlichen verlust derselben, oder mit der remotion ... bestrafet werden 1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1027 Faksimile daß derjenige pr…