Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Remissoriale
Remissoriale, n.
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remissorialen, remissorial-schreiben ... heissen die remiß-zettel oder schreiben, darinnen die sache, die durch appellation an den ober-richter gediehen, von demselben wieder an die richter voriger instantz oder an einen andern zur execution, gerichtlichen huͤlffe oder weitern verfahren verwiesen und zuruͤcke gesendet wird1742 Zedler 31 Sp. 557 Faksimile