Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Relationswerk
Relationswerk, n.
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soll der protonotarius solche ... acta neben denen darzu gehörigen ... protocollis, dem designirten referenten zustellen, dagegen alßbaldt der referent in einem absonderlichen zu diesem relationswerkh [aL.: relationszweck] verfertigten buch ... tag, monath und jahr, in welchem der dieselbe unmangelhafft empfangen, einschreiben1654 RHRO.1654 IV § 4