Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reiterdienst
Reiterdienst, m.
militärischer Dienst zu Pferd nach dem üblichen Kontingent
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das wir ... umb ain reyterdienst, seiner lieb etlich pferd zu schicken1525 Fries,OstfrkBauernkr. I 42
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hatt kayser Carl der funfft ... sie [franckhen] umb ain reuttersdienst ersucht, die ime 400 pferdt ... wider denn franntzhosen zufüren bewilligt1550 HallChr. 243
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daß zu beschirmung des gemeinen vaterlands disem crays auf eine bestimmte zeit durch gemeldte ritterschafft ein reuter-dienst gethan [wird]1556 Moser,StaatsR. 31 S. 279 Faksimile
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daß ... die ritterschafft ... einen reuters-dienst auf ihren kosten thun [soll]1559 Moser,Beitr. 89 Faksimile
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der adel ... muß ... besorgen, daß, weilen er aus ist, seinen alliirten einen reiters-dienst zu leisten, ihm unterdessen sein hauß und hof ... abgebrennt ... werde1665 Mader,ReichsrMag. III 548
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ist ... wann zumahlen die vor reuter angeworbene nicht dragoner- oder dise nicht reuter-dienst annehmen wollen, eine auswechselung der mannschafft zu thun1701 Moser,StaatsR. 29 S. 441 Faksimile
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ob sich auch einer ... von der ritterschaft und adel zu diesem bezirck gehoͤrig von dieser huͤlf des bewilligten reuter-dienst absonderen und seyn gebuͤhr zu erlegen sich beschweren wuͤrde1769 Cramer,Neb. 84 S. 48
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daß ... wenn von uns, wegen unvermoͤgenheit an kraͤften, der gewoͤhnliche reuterdienst zur kriegfuͤhrung nicht geleistet werden koͤnnte, solches nicht einer ... willensverkehrtheit ... zugerechnet werde1802 SammlLivlLR. I 422 Faksimile