Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reimensprecher
Reimensprecher, m. zu den Landfahrern (I) gehörende Person, die Reime (II) (auch beleidigenden Inhalts) öffentlich vorträgt; ihre Rechtsstellung ist häufig gemindert bdv.: Sprecher (III) vgl. Lotter, Lotterbube, Marktschreier von landtfarern, sengern und reymsprechern ... ist unser ernstlicher befelch ... wo sie betretten, das sie von der oberkeyt gestrafft unnd mit inen inn aller massen gehalten werden solle, als von schalcksnarren obgemelt ist 1548 RPO.(Weber) 204 von landfarer, singer und reimbsprecher 1553 OÖsterr./ÖW. XII 618 von landfaͤhrern, singern und reimensprechern. demnach ... manc…