Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichswappen
Reichswappen, n.
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insigne imperii, reichswapen ... les armoiries d'empireFrischlin(Frankf. 1631) 597 Faksimile
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weswegen ... der adler im reichswappen zweykoͤpfig sey, daruͤber hegen die publicisten unterschiedene meinungen1798 RepRecht I 261 Faksimile
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niemand darf sich dieses reichswappens bedienen, als dem solches von dem kaiser ist verstattet worden1798 RepRecht I 263 Faksimile
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er [kaiser] führt auch das reichswappen, welches unter der kaiserkrone im goldnen felde einen zweiköpfigen adler hat, dessen flügel ausgebreitet, die köpfe mit einem scheine umgeben sind, und in dessen klauen auf einer seite das schwert und der reichsscepter, auf der andern seite der reichsapfel sich befindet, auf der brust trägt er das hauswappen jedes kaisers1804 Gönner,StaatsR. 111 Faksimile