Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichstagsabschied
Reichstagsabschied, m.
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[daß die] abtretung des closters Kitzingen ... auf obangezogene fundationsbrieffe, den reichstagsabschied (anno 1555) und ergangenem urtheil uno et eodem executionis actu zu werck gestellt ... werden möge1628 WürzbDiözGBl. 25 (1963) 171
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in des jahres [1559] darauf zu Augspurg gehaltenen reichs-tags-abschied wird diser sache in dem eingang also gedacht1742 Moser,StaatsR. VII 61 Faksimile
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ihrer [der statt Bremen abgeordnete] wurde in dem reichs-tags-abschied [von 1641] unter denen andern reichs-staͤndischen gesandten gedacht1749 Moser,StaatsR. 39 S. 378 Faksimile
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durch reichstagsabschiede, friedensschlüsse, wahlkapitulationen, hausverträge, reichsgerichtliche entscheidungen usw. ist das politische eigentum eines jeden gliedes des deutschen staatskörpers aufs sorgfältigste bestimmt1802 Hegel,MecklStände 29