Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsstaat
Reichsstaat, m.
- 1685 Stoltenberg,Gruppw. 344
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wird selbe [gerichtsbarkeit] ... die grund-herrliche gerichtsbarkeit ... benamset, nicht zwar eigenthumlich, und in dem verstand des heil. roͤmischen reichs-staats oder regiments-raths ... sondern nach gemeiner redens-art1752 Greneck 127 Faksimile
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die hoheitsrechte uͤber den teutschen reichsstaat sind ein gemeineigenthum des kaisers und des reichs1785 Fischer,KamPolR. I 28 Faksimile
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das historische vorurtheil, daß der deutsche reichsstaat eine fortsetzung der roͤmischen monarchie ... sey1791 Runde,PrR.¹ 19
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gegen welchen [regent in Teutschland], als einen keineswegs souveraͤnen herrn, sondern blossen unter-regenten ... wofern er sich irgend eine illegale handlung gegen eigenthum und persoͤnliche freiheit des geringsten seiner unterthanen erlaubt, oder mit lezterem in streit geraͤth, der reichsstaat den gesezen nach durch die ... reichsjustizhoͤfe dem beleidigten nicht schutz und remedur seiner beschwerde ... angedeihen liesse1800 Klotz,Gerichtsbarkeit 11 Faksimile
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wo gefahren der innern sicherheit oder hindernisse der gemeinen wohlfahrt uͤber alle den teutschen reichsstaat ausmachende laͤnder und gebiete sich zu verbreiten drohen1802 v.Berg,PolR. I 19 Faksimile
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selbst in den groͤßern reichsstaaten heist zuweilen die vereinigung aller kollegien die kanzley1785 Fischer,KamPolR. II 6 Faksimile
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in den katholischen reichsstaaten besorgen die geistlichen sachen die officialate, vikariate ... konsistorien1785 Fischer,KamPolR. II 96 Faksimile