Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsquartier
Reichsquartier, n. einem Teilnehmer am Reichstag vom Reichserbmarschall zugewiesene und unter dessen Jurisdiktion stehende offizielle Behausung daß dero zu Daͤnnemarck und Norwegen koͤnigl. maj. und des mit-regierenden herrn hertzogen zu Schleswig-Holstein ... zustaͤndiger statt Hamburg abgeordnete sich ... auf jetzo vorseyendem reichs-tage bey dem hochloͤbl. reichs-marschall-amt um ein reichs-quartier beworben 1665 Moser,StaatsR. 39 S. 525 Faksimile