Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
reichspost f.
reichspost , f. die von einem reiche eingerichtete post; in engerer bedeutung: 1 1) die post im alten deutschen reiche, welche unmittelbar kaiser und reich unterstellt war, im gegensatz zu den posten der einzelnen reichsstände. 2 2) die post, welche nach oder von dem reiche in engerer bedeutung, d. h. Oberdeutschland gehet oder kommt. Adelung. 3 3) die post des neuen deutschen reiches.