Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
reichsgraf m.
reichsgraf , m. in der ehemaligen deutschen reichsverfassung ein reichsunmittelbarer graf: wiewohl die reichs-grafen sich ebenfalls nicht schuldig erachten wollen, ihre reichslehen bey ihnen zu suchen. Moser kürz. einl. 61 ; picht nicht das blut des ermordeten reichs-grafen an deinen verfluchten fingern? Schiller 2, 201 .