Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsgebühr
Reichsgebühr, f.
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wie und woher ihr maj. von ihres haus Oesterreichs wegen in des heil. reichs- und crays-sachen die anlagen zu thun und andere reichs-gebuͤhr erstatten moͤchten1557 Moser,StaatsR. 27 S. 19 Faksimile
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soll auch an der reichsgebuhr vnd burden dem reiche nichts abgehen1559 HMeißenUB. III 402 Faksimile
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daß der [fränkische Kreis] uͤber die schuldigen reichs-gebuͤr 33531 fl. ... ausgelegt und bezahlt hat1568 Moser,KreisAbsch. I 509 Faksimile