Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsfriede
Reichsfriede, m.
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darob zu seyn, damit uͤber dem so treu und lange gewuͤndscheten reichs- land und hauß-frieden vest ... gehalten ... werde1652 CCMarch. II 3 Sp. 14 Faksimile
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daß ihre durchl. dero habendes müntzregale nach nunmehr wieder erlangtem reichsfrieden de novo exerciren ... wolle1680 Wielandt,BadMünzG. 349
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weliches alles ... in disem lande unerhörte handlungen sindt und unsers wissens dem in religionis statu unirten reichsfriden ... pacificationen und der christlichen lieb repugnirn1598 AktGegenref.² I 263
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in dem mit der cron Franckreich juͤngsthin im Haag getroffenen reichs-frieden1698 RAbsch. IV 184 Faksimile
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die befestigung des durch die westphaͤlische ... und ryßwickische fridensschluͤsse retablirte reichs-fridens1701 Moser,StaatsR. 33 S. 176 Faksimile
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auch dieselben unter fortwaͤhrenden kriegs-troublen bis auf den erfolgten allgemeinem reichs-frieden in ihrem eingedrungenen religions-exercitio unterstuͤtzet worden1717 Struve,PfälzKHist. 679 Faksimile
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es kann endlich auch der entwurf des reichsfriedens dem reichstage zur ratifikation zugeschickt werdenum 1795 StaatsRHeilRömR. 84
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wenn der reichsfriede sich nicht verschlägt ... so wird Breisach nicht nur eine fliegende, sondern eine stehende rheinbrücke bekommen1798 Alsatia 1873/74 S. 16
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den reichsfrieden vom 9ten maͤrz 18011805 Vahlkampf,Miszellen I 2 Faksimile
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tegen den Ergster kercktorn aver in de R., de averste richßvrede genant, und worden dese vrede paelen undt richsvrede ... vry gehalden16. Jh.? Steinen,WestfGesch. I² 1551