Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsdikasterium
Reichsdikasterium, n.
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gleichwie auch die hohe reichs-dicasteria in der landsassen und unterthanen wider ihre lands-fuͤrsten einkommenden klagen, behutsamlich handlen ... sollen1670 Emminghaus,CJGerm. II 362 Faksimile
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biß zur rechtlichen decision des allerhoͤchstens kayserlichen reichs-dicasterii1690 Moser,StaatsR. 31 S. 246 Faksimile
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[kaiserlicher Befehl an das Reichskammergericht:] von dem ... zwischen unsern beyden hoͤchsten reichs-dicasteriis erwachsenen hoͤchstschaͤdlichen conflictu jurisdictionis hinwieder abzustehen1720 Moser,JustizVerf. I 1000 Faksimile
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[sollte sich aber] zutragen, daß von einer endurtheil, oder sonstigem gravatorial bescheid nacher denen hoͤhern reichs-dicasteriis appellirt werden wollte1727 Bewer,Rechtsfälle V 91 Faksimile
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daß, wann schon in causis ein judex intermedius vorhanden ... nichts destoweniger bey vorhandener summa appellabili, die appellationes an die reichs-dicasteria nie in zweiffel gezogen ... worden1761 Cramer,Neb. 21 S. 124 Faksimile
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appellation an eines der hoͤchsten reichsdikasterien1783 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 78 Faksimile