Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
reichsbürger m.
reichsbürger , m. civis imperialis. Stieler 162 , ehemals ein bürger der freien reichsstädte: reichsbürger aus reichsstetten. Grimm weisth. 4, 464 ( Oberhöchstadt 1565); jetzt ein im besitz aller bürgerlichen rechte befindlicher angehöriger eines reiches, besonders des deutschen.