Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsbediente
Reichsbediente, m. Amtsträger eines Reichs der papst schreibt hiemit dem hertzoge (oder koͤnige) in Maͤhren und Pannonien keines wegs vor ... daß er, samt seinen fuͤrnehmsten bedienten, raͤhten, richtern, und landherrn, lieber in lateinischer sprache ... die messe hoͤren solle ... weil dann solche worte des paͤbstlichen schreibens ... nur den groß-hertzogl. hof, dessen fuͤrnehmstes haupt und reichs-bediente beziehen; koͤnnen sie nicht auf alle slavonier gezogen werden 1689 bzgl. Mähren/Valvasor,Krain II 413 Faksimile welche [reichs-fahne] bald hernach se. majestaͤt sowohl als das schwerdt beyd…