Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
reichisch
reichisch, adj.
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in bedenckung des obangezaigten reichischen beschluss1524 Diefenb.-Wülcker 817 Faksimile
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drei geschickt redlich secretarien, ... der einem [wir] die reichischen, dem andern die n[ieder] ö[sterreichischen] ... sachen zu expediren ... vertrauen1518 Fellner-Kretschmayr II 87 Faksimile
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reichische confirmationes2. Hälfte 16. Jh. Gross,Reichshofkanzlei 223 Anm. 11
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daß sie [Kurfürst Friedrich Wilhelm] ... weder kaiserlich, weder spanisch, weder französisch, weder schwedisch, sondern einzig und allein gut reichisch wären1661 PublPreußStArch. XX 303