Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reißgrund
Reißgrund, m.
Grundstück an einem Flußbett, das mit Veränderungen des Flußlaufs häufig Größe und Umriß ändert, wodurch die rechtliche Zuordnung strittig werden kann
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deß rißgrunds halben, so uns mercklichen daran abgaͧt, bedunckt uns nit billich, das wir davon me sovil, als were er gantz, geben woͤllenvor 1528 LaupenAmtsbez. 178 Faksimile
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wir woͤllend hiemit auch die ouwen und ryßgründt ... geschirmbt und befryet haben, also das fürhin niemands utzit darinnen hauwen noch fellen soͤlle1615 BernStR. VII 2 S. 768 Faksimile
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daßelbige von den ryßgründen härlangende einkommen1659 LaupenAmtsbez. 189 Faksimile
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urbar über die reyßgründ1676/77 LaupenAmtsbez. 188 Faksimile
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wann durch gewalt deß wassers ein nahmhafftes stuck von jemands gut auf einmahlen abgerissen, und an ein anders orth versetzt wurde, daß es in solchem fahl deß vorigen besitzers bliebe, wann er dessen begehrt, wo nicht, so gehoͤrt solch stuck als reiß-grund der lands-oberkeit1709 Mutach 43 Faksimile
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[der laut Urbar der Pfrund einverleibte Zehnt soll um nichts geschmälert, dagegen aber den Armen bewilligt werden, auf reisgründen außerhalb der Pfrundzehntmarch 1/8 Jucharte für jede Haushaltung zehntfrei anzupflanzen]1742 InterlakenR. 594 Faksimile
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[es wird erkannt, daß die Au als] ryßgrund ... mngh eygenthumlich zukommen und dero gnädigen disposition anheim dienen solle1745 LaupenAmtsbez. 189 Faksimile