Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
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Lautwandel-Kette
Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart
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19./20. Jh.
Konversationslex.Regrediént
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Regrediént (lat.), einer, der Regreß (s. d.) nimmt.
Verweisungsnetz
2 Knoten, 1 Kanten
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Wortbildung
Komposita & Ableitungen mit regredient
2 Bildungen · 2 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
regredient‑ als Erstglied (2 von 2)
Regredienterbin
Herder
Regredienterbin . Im Erbverzicht einer Tochter kommt öfters der Vorbehalt vor „bis auf den ledigen Anfall”, d.h. der Vorbehalt des Erbrechte…
Regrediénterbschaft
Meyers
Regrediénterbschaft , im deutschen Lehn- und Privatfürstenrecht diejenige Erbfolge, wonach bei dem Erlöschen des Mannesstammes nicht die näc…