Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Registrierapparate
Registrierapparate , Vorrichtungen, durch die Vorgänge verschiedener Art selbsttätig ausgezeichnet werden. Man registriert z. B. den Gang von Barometer, Thermometer etc., die Schwankungen des Grundwassers, des Wasserspiegels an Küsten, in Flüssen, in Bassins, astronomische Erscheinungen, den Gang der atmosphärischen Elektrizität, Bodenschwankungen (Seismometer), die Spannung des Dampfes oder der Elektrizität in technischen Betrieben, auch benutzt man R. bei ballistischen Studien, namentlich aber auch bei physiologischen, pathologischen und psychologischen Untersuchungen etc. Man bedient sich d…