Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Registrant
Registrant, m. I wie Registrantbuch ein registrandt angefangen zu Marienburg 1422 ... und geendet im 1428 um 1550 ArchZ. 52 (1956) 54 II Gehilfe eines Registrators vgl. Registratoramtsadjunkt solle er registrator ... wegen ... der canzleischreiber und registranten etwa begehender fähler und mängeln allein die verantwortung auf sich tragen und ... auf dieselbe ..., da einer ... gemelte stunden nicht fleissig halten thete, ... solches unserm obristen hofcanzlern und secretarien anzaigen, welche denselben ... zu bestrafen wissen werden, massen wir [die] ... canzleischreiber und registranten immed…