Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsverwaltung
Regimentsverwaltung, f.
Organisation des Regiments (I), zB. in verschiedenen Ämtern
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[es] ist unser ernstlicher bevel an e.w., das ir derohalb in eurer regiments verwaltung zwelf personen, wölhe e.w. darzu tauglich und geschickt sein ansehen werden, verordent1535 Leiser,Strafgerichtsb. 209
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das sie darmit ... die gemelten fürkheuffer sollich vieh auß dem bezirck unser regimentsuerwaltigung vnd der rappenmüntz getrieben1574 Frey,Pract. 4 Faksimile
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nuͤrnbergisch libell oder publication jrer may. regiments anstell- vnd verwaltung1610 KärntLHdf. Inhaltsverz.
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wir, der schultheiß, der klein und groß rhat, genampt die zweyhundert der statt B., empietten allen ... geistlichen und weltlichen ... und unserer regiments verwaltung underthaͤnig angehoͤrigen ..., denen disere ... reformations satzungen fürkommen werdent, unseren ... grůß1613 BernStR. VII 1 S. 285 Faksimile
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nach dem sie aber durch zutrettung vnnd mehrung so vieler provintzen ihr administration oder regiments verwaltung ansehenlicher gemacht hatten1619 Lazius,Wien IV 31 Faksimile
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daher mit qualificirten subjecten in justitz-sachen land-policey-sachen und kriegs-sachen, zur stuͤtze des vatter-lands, die gemeine regiments-verwaltung desto besser zubefestigen1694 CAustr. I 11 Faksimile
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ob das capitel in den angeregten faͤllen die regimentsverwaltung nach eigenen rechten, oder als verwalter fuͤhren und sonach rechnung ablegen muͤsse, ist sehr streitig1800 RepRecht V 149 Faksimile