Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsunkosten
Regimentsunkosten, m.
-
es ist ... allein bey dem ordinari-abzug der regiments-unkosten ... zu lassen1695 Moser,StaatsR. 30 S. 121 Faksimile
-
denen gemeinen die gewöhnliche restzettuln ertheilen über die bewilligte regimentsunkösten1746 Fellner-Kretschmayr III 455 Faksimile
-
so dann den unter-officieren und gemeinen vor regiments-unkosten denen zu pferd 6 kr. denen zu fuß ... 3 kr.1773 Moser,KreisVerf. 538 Faksimile