Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsprofos
Regimentsprofos, m.
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[Gerichtstaxen:] von einem standt- oder cammerrecht zu halten von iedem vorgestellten und vom regimentsprovosen angeklagten ... dritthalben reichsthaler1626 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 253
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wann ein solcher ... musquetierer in euer hoch-fuͤrstl. gn. quartier kaͤme, sie wuͤrden ihrem regiments-profoß befehlen, daß er ihm ein par nasenstuͤber gebe1663 Schuppius 810