Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsoffizier
Regimentsoffizier, m.
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dass ihre vnderhabende regiements officierer vndd beuelchshaber, vor dem regiment schuldtheissen zu andtworthen schuldig [sind]1626 NotizBlÖst. 6 (1856) 482
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die hohe und regiments-officierer1683 Lünig,CJMilit. 1302 Faksimile