Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsbescheid
Regimentsbescheid, m.
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[der Prediger M.A.] ist darauf hinausgegangen und ime wider gerufen und gesagt, es sei der regimentsbescheid, das er vor den eid schweren ... soll1525 BlWürtKG. 30 (1926) 229
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dies waͤre wider den gemeinen regimentsbescheid, und dies sei ihm ... untersagt worden1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 511 Faksimile