Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
regelmasz n.
regelmasz , n. 1 1) masz, wie es auf einer regel ( s. d. 7), einem richtscheit angegeben ist, und das so bezeichnete werkzeug selbst, richtmasz; bildlich: das regelmasz zu zerbrechen, nach welchem jene und diese ( charaktere und einrichtungen ) vollkommner werden könnten und sollten. Herder z. phil. 12, 259 . 2 2) wie regelmäszigkeit: welch ein schauspiel ist mehr marionette eines schönen regelmaszes. 3, 108.