Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
redlichkeit
redlichkeit
- ›Anstand, Tugend(haftigkeit), Sittsamkeit‹ (als positiv konnotierte Charaktereigenschaft, die den gesellschaflichen Konventionen entspricht und so die Gesellschaft stützt; von diversen Bezugsgrößen ge
- ›Rechtmäßigkeit; Gesetzmäßigkeit‹; auch: ›Recht, Gesetzgebung‹; metonymisch: ›Abgabe‹ (als per Gesetz festgelegter Tribut)
- ›Vernunft, Verstand, Geisteskraft‹; speziell: ›Verstand des Menschen als Schlüssel zur (religiösen) Erkenntnis‹
- s. redlich 2.
- s. redlich 6.